Lieferung mit einem Treppengeländer (zweites Geländer gegen Aufpreis)
Treppengeländer bei 45° Neigung inkl., bei 60° ohne Knieleiste
Treppe oben wahlweise mit Auflegewinkeln oder stirnseitiger Befestigungsschiene
Treppe unten mit 2 Bodenbefestigungswinkeln
Ab einer Steighöhe von 500 mm sowie einem Luftspalt > 180 mm, zwischen Konstruktion und bauseitigem Objekt, ist gemäß der DIN EN ISO 14122 an der entsprechenden Seite ein Geländer einzusetzen
Lieferung in vormontierten Baugruppen
Nicht nach DIN 1055 und DIN18065 (Wohngebäudetreppen) zugelassen